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BGH, Urteil vom 2025-03-18 - VIa ZR 541/22

In diesem Urteil hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass ein Kläger keinen Schadensersatz für die vermeintliche Schädigung durch ein Auto erhalten kann, wenn das Auto eine unzulässige Abschalteinrichtung hat. Das Berufungsgericht hatte zuvor die Klage abgewiesen, doch der BGH hat das Urteil teilweise aufgehoben und den Fall zurück an das Berufungsgericht verwiesen.

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