BGH, Beschluss vom 2024-11-11 - IX ZB 34/24
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum11.11.2024
- AktenzeichenIX ZB 34/24
In diesem Fall hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass die Rechtsbeschwerde des Klägers gegen eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln nicht zulässig ist. Das bedeutet, dass der Kläger hier keine Möglichkeit hat, den Beschluss weiter anzufechten.
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