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BGH, Beschluss vom 2024-11-11 - IX ZB 34/24

In diesem Fall hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass die Rechtsbeschwerde des Klägers gegen eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln nicht zulässig ist. Das bedeutet, dass der Kläger hier keine Möglichkeit hat, den Beschluss weiter anzufechten.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

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