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BGH, Beschluss vom 2025-04-09 - 2 ARs 143/25

Der Bundesgerichtshof hat beschlossen, zwei Strafverfahren zu verbinden. Das eine Verfahren läuft beim Amtsgericht Lübeck, das andere beim Landgericht Hamburg.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

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