(Verschmelzung von Genossenschaften: Begriff des Geschäftsguthabens im Sinn von § 85 Abs. 2 UmwG)
- ArtUrteil
- BrancheFinanzen
- Datum18.03.2025
- AktenzeichenII ZB 7/24
2. Für Privatpersonen hat dieses Urteil nur geringe Bedeutung, es sei denn, sie sind direkt betroffen von einer Genossenschaftsverschmelzung und denken über ihre Anteile nach.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.