Abweisung der Klage gegen den Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Nichterscheinens des Betroffenen: Glaubhaftmachung eines erheblichen Grundes für eine Terminsverlegung durch ärztliches Attest mit ICD-10-Code kurz vor dem anberaumten Termin
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum24.03.2025
- AktenzeichenAnwZ (Brfg) 48/24
In diesem Urteil wurde eine Klage eines Anwalts abgewiesen, der gegen den Widerruf seiner Zulassung zur Rechtsanwaltschaft geklagt hatte. Das Gericht stellte fest, dass der Kläger seine Erkrankung nicht ausreichend glaubhaft gemacht hatte, um eine Terminverschiebung zu rechtfertigen.
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