Immaterieller Schadensersatz wegen Verletzung der Datenschutz-Grundverordnung: Kurzzeitiger Verlust der Kontrolle über eigene personenbezogene Daten bei Facebook
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum18.11.2024
- AktenzeichenVI ZR 10/24
In diesem Urteil geht es um immateriellen Schadensersatz, weil jemand kurzfristig die Kontrolle über seine persönlichen Daten bei Facebook verloren hat. Das Gericht sagt, dass man auch dann einen Anspruch geltend machen kann, wenn keine konkreten negativen Folgen durch die Datenverwendung entstanden sind.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.