BGH, Beschluss vom 2024-11-20 - 2 ARs 385/24
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum20.11.2024
- Aktenzeichen2 ARs 385/24
In diesem Fall ging es um die Zuständigkeit für die Entscheidung über die vorzeitige Entlassung eines Verurteilten aus der Haft. Es wurde entschieden, dass das Landgericht Düsseldorf dafür zuständig ist, obwohl das Verfahren auch beim Landgericht Lübeck anhängig war.
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