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BGH, Beschluss vom 2024-11-11 - I ZB 89/23

Der Antragsteller wollte Prozesskostenhilfe für ein Rechtsmittel beantragen, das er als zulässig ansah. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass sein Rechtsmittel nicht angenommen wird und keine Hilfe bewilligt wird, da es keine Verletzung seines Rechts auf Gehör gab.

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