BGH, Beschluss vom 2025-04-08 - II ZR 83/24
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum08.04.2025
- AktenzeichenII ZR 83/24
In diesem Fall hat der Beklagte gegen eine Entscheidung eines Oberlandesgerichts Beschwerde eingelegt, weil sein Antrag auf Revision nicht zugelassen wurde. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die Beschwerde unzulässig ist, weil der Beklagte nicht ausreichend nachgewiesen hat, dass sein Streitwert über 20.000 Euro liegt.
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