Haftung des Betreibers einer Portalwaschanlage für die Beschädigung eines mit einem serienmäßigen Heckspoiler ausgestatteten Autos
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum21.11.2024
- AktenzeichenVII ZR 39/24
In diesem Urteil wurde entschieden, dass der Betreiber einer Portalwaschanlage nicht für Schäden an einem Auto haftet, wenn dieser ein serienmäßiger Heckspoiler hat, der konstruktionsbedingt nicht für die Waschanlage geeignet ist. Das Gericht stellte fest, dass der Autofahrer selbst für die Sicherheit des Autos verantwortlich ist.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.