BGH, Beschluss vom 2025-04-08 - VIa ZR 149/22
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum08.04.2025
- AktenzeichenVIa ZR 149/22
In diesem Beschluss hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass die Klage der Klägerin gegen einen vorherigen Beschluss zurückgewiesen wird, weil die Angelegenheit nicht von grundsätzlicher Bedeutung ist. Die Klägerin hatte nicht ausreichend erklärt, warum die Entscheidung des unteren Gerichts angefochten werden sollte.
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