Verjährungsbeginn bei verbotenen Submissionsabsprachen
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum17.09.2024
- AktenzeichenKRB 101/23
Das Gericht musste entscheiden, wann die Verjährungsfrist für die Verfolgung von verbotenen Absprachen beginnt. Es wurde festgestellt, dass diese Frist erst nach der vollständigen Ausführung des Vertrags zu laufen beginnt und nicht bereits beim Vertragsschluss.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.