Rechtsanwaltsvergütung: Gegenstandswertwert und Zinsbetrag im Klauselerinnerungsverfahren
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum02.04.2025
- AktenzeichenVII ZB 10/24
In diesem Urteil wurde der Streitwert für die anwaltlichen Gebühren auf 3.750.000 € festgelegt. Dieser Wert ergibt sich aus einer Geldforderung von 3.000.000 € und zusätzlichen Zinsen von 4,5 % bis zu einem bestimmten Datum.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.