BGH, Beschluss vom 2025-04-10 - V ZB 59/24
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum10.04.2025
- AktenzeichenV ZB 59/24
In diesem Beschluss hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass die Beklagten trotz verpasster Frist zur Berufung wieder in den vorherigen Stand versetzt werden. Die Beklagten hatten argumentiert, dass eine Krankheit ihres Anwalts dafür verantwortlich war, dass sie die Frist nicht einhalten konnten.
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