Nichtberücksichtigung der vom Betroffenen vorgeschlagenen Person bei der Betreuerauswahl
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum06.11.2024
- AktenzeichenXII ZB 176/24
In diesem Urteil wurde entschieden, dass die Wünsche einer Person, die nicht mehr selbst entscheiden kann, bei der Auswahl eines Betreuers ernst genommen werden müssen. Die vorgeschlagene Person kann nur ignoriert werden, wenn es sehr wichtige Gründe gibt, die dagegen sprechen.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.