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BGH, Urteil vom 2025-05-06 - VIa ZR 103/22

In diesem Urteil hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass ein Kläger gegen einen Hersteller von Fahrzeugen Anspruch auf Schadensersatz haben kann, wenn das Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung besitzt. Das Berufungsgericht hatte dies zuvor abgelehnt, weil der Kläger keine Beweise vorgelegt hatte, dass diese Einrichtungen tatsächlich verwendet wurden.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

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