Compliance & Regulatory Monitor

Nachreichung einer der Anmeldung einer Umwandlung beizufügenden Schlussbilanz

In diesem Urteil wird entschieden, dass eine GmbH, die sich mit einem Verschmelzungsantrag an das Handelsregister wendet, eine Schlussbilanz vorlegen muss. Diese Bilanz muss bereits zum Zeitpunkt der Antragstellung vorliegen und darf nicht nachgereicht werden.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

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