Compliance & Regulatory Monitor

Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsfrist nach Berufung beim unzuständigen Gericht; anwaltliche Pflicht zur Überprüfung der richtigen Bezeichnung des für Entgegennahme zuständigen Gerichts

In diesem Urteil geht es um die Frage, ob ein Kläger eine Berufungsfrist einhalten kann, obwohl seine Klage an ein falsches Gericht geschickt wurde. Das Gericht hat entschieden, dass die falsche Adresse in der Berufung dazu geführt hat, dass die Frist versäumt wurde und es keine Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand gibt.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

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