BGH, Beschluss vom 2024-12-03 - VIII ZR 270/21
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum03.12.2024
- AktenzeichenVIII ZR 270/21
In diesem Fall hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass die Beschwerde eines Klägers gegen einen früheren Gerichtsentscheid nicht zulässig ist. Das Gericht hat festgestellt, dass die Fragen zur europäischen Rechtslage bereits durch andere Urteile geklärt wurden.
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