Compliance & Regulatory Monitor

Eigenbedarfskündigung eines DDR-Altmietvertrags entgegen vereinbarter Kündigungsbeschränkung

In dem Urteil wird entschieden, dass ein Vermieter trotz vertraglicher Einschränkungen seinen Mietvertrag kündigen kann, wenn er Eigenbedarf anmeldet. Dabei bezog sich der Fall auf einen alten Mietvertrag aus der DDR, dessen Regeln in einem neuen rechtlichen Rahmen betrachtet wurden.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

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