Verletzung der Garantie des gesetzlichen Richters bei Nichteinholung einer Vorabentscheidung des EuGH
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum27.03.2025
- AktenzeichenI ZB 68/24
In diesem Urteil geht es darum, dass ein Gericht kein Vorabentscheidungsverfahren beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) einholen muss, bevor es ein zweites Versäumnisurteil erlässt. Wenn eine Partei nicht zur Verhandlung erscheint, kann das Gericht ohne diese Anfrage seine Entscheidung treffen.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.