BGH, Urteil vom 2025-05-14 - VIa ZR 916/22
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum14.05.2025
- AktenzeichenVIa ZR 916/22
In diesem Urteil hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass ein Kläger keinen Anspruch auf Schadensersatz gegen einen Fahrzeughersteller hat, weil er nicht nachweisen konnte, dass durch unzulässige Abschalteinrichtungen in seinem Fahrzeug ein sittenwidriges Verhalten vorlag. Das Gericht stellt jedoch fest, dass der Kläger einen Anspruch auf Ersatz eines Differenzschadens haben könnte.
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