Compliance & Regulatory Monitor

BGH, Urteil vom 2024-12-10 - VIa ZR 206/21

In diesem Urteil hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass ein Fahrzeughersteller nicht für einen Schaden haftet, wenn es keine Gefahr für eine Betriebsuntersagung gibt und keine besonderen verwerflichen Handlungen nachgewiesen sind. Der Kläger, ein Fahrzeugbesitzer, hatte Schadensersatz gefordert, weil die Software seines Autos möglicherweise gegen Vorschriften verstößt.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

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