BGH, Beschluss vom 2024-12-10 - VIa ZR 206/21
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum10.12.2024
- AktenzeichenVIa ZR 206/21
Der Bundesgerichtshof hat die Gegenvorstellung eines Klägers zurückgewiesen, der mit seinem Anliegen unzufrieden war. Es ging um die Höhe der Gerichtskosten und um Deliktszinsen, die im Verfahren geltend gemacht wurden.
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