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BGH, Beschluss vom 2024-11-21 - II ZA 2/23

In diesem Beschluss des Bundesgerichtshofs wird entschieden, dass ein Antragsteller einen Befangenheitsantrag nicht mehr stellen kann, wenn das Verfahren bereits beendet ist. In diesem Fall wurde der Antrag auf Prozesskostenhilfe abgelehnt, was das Verfahren abgeschlossen hat.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

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