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BGH, Beschluss vom 2024-11-21 - II ZA 4/23

In diesem Beschluss hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass der Antrag auf Befangenheit gegen bestimmte Richter nicht mehr gestellt werden kann, nachdem das Verfahren bereits beendet ist. Der entsprechende Antrag wurde verworfen, da der Antragsteller seit über sechs Monaten nicht auf die Rückweisung seiner Prozesskostenhilfe reagiert hat.

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