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BGH, Beschluss vom 2024-11-07 - II ZR 198/22

In diesem Beschluss hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass ein Verfahren bis zur Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs ausgesetzt wird. Dies passiert auf Antrag der Parteien und nach einer Anhörung.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

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