BGH, Urteil vom 2025-05-14 - VIa ZR 421/21
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum14.05.2025
- AktenzeichenVIa ZR 421/21
In diesem Urteil des Bundesgerichtshofs wurde entschieden, dass ein Fahrzeughersteller nicht für einen Schadensersatzanspruch haftet, wenn er das Kraftfahrt-Bundesamt über bestimmte technische Details informiert hat. Der Kläger konnte nicht beweisen, dass die Schadensersatzgründe vorliegen.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.