Umfang der Auskunftspflicht bei Erstvermietung nach Modernisierung
- ArtUrteil
- BrancheImmobilien
- Datum27.11.2024
- AktenzeichenVIII ZR 36/23
In dem Urteil geht es darum, dass ein Vermieter dem Mieter mitteilen muss, ob eine Wohnung umfassend modernisiert wurde. Wenn er fälschlicherweise sagt, es sei die erste Vermietung nach einer solchen Modernisierung, kann er sich nicht auf höhere Mieten berufen, wenn nur eine einfache Modernisierung durchgeführt wurde.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.