BGH, Beschluss vom 2024-11-28 - III ZB 90/24
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum28.11.2024
- AktenzeichenIII ZB 90/24
Die Kläger wollten von einem Beklagten Schmerzensgeld bekommen, konnten aber nicht die nötigen Kosten für den Rechtsprozess zahlen und waren nicht von einem Anwalt vertreten. Der Bundesgerichtshof hat ihre Beschwerde abgelehnt, weil sie nicht alle rechtlichen Voraussetzungen erfüllten.
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