BGH, Urteil vom 2024-12-10 - VIa ZR 500/22
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum10.12.2024
- AktenzeichenVIa ZR 500/22
In diesem Urteil hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass ein Autohersteller für Schäden haften kann, wenn er ein Fahrzeug mit einer unzulässigen Technik verkauft hat. Der Fall geht zurück an das Berufungsgericht, damit dort geprüft wird, ob der Käufer einen finanziellen Verlust erlitten hat.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.