Vorkaufsrecht eines Mieters auch bei Umwandlung in Teileigentum
- ArtUrteil
- BrancheImmobilien
- Datum21.05.2025
- AktenzeichenVIII ZR 201/23
Ein Mieter hat auch dann ein Vorkaufsrecht, wenn eine Mietwohnung in Teileigentum umgewandelt wird, was bedeutet, dass die Wohnräume auf mehrere Besitzer aufgeteilt werden können. Das Gericht stellte fest, dass dieses Vorkaufsrecht entstanden ist und nicht rechtzeitig ausgeübt wurde.
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