Compliance & Regulatory Monitor

Kostentragungspflicht eines Teilerbbauberechtigten für Prüfung der Standsicherheit von tragenden Gebäudeteilen des Fernbahnhofs Frankfurt am Main

In diesem Urteil wurde entschieden, dass ein Teilerbbauberechtigter die Kosten für die Standsicherheitsprüfung von tragenden Gebäudeteilen eines überbauten Fernbahnhofs nicht tragen muss, da die verantwortliche Beklagte für solche Prüfungen zuständig ist. Die Klägerin hatte eigenmächtig eine Prüfung veranlasst und wollte die Kosten erstattet bekommen.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

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