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BGH, Beschluss vom 2025-05-07 - 2 ARs 162/25

In diesem Beschluss des Bundesgerichtshofs wird entschieden, dass zwei laufende Gerichtsverfahren gegen denselben Angeklagten zusammengelegt werden. Das erste Verfahren läuft am Amtsgericht in Wolfsburg, das zweite am Landgericht in Bonn.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

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