Einziehung in Strafsachen: Anschlusserklärung des 3. Strafsenats zur Anfrage des 5. Strafsenats im Hinblick auf die Rechtsauffassung zur erweiterten Einziehung im Verfahren wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum15.04.2025
- Aktenzeichen3 ARs 2/25
In diesem Urteil geht es um die erweiterte Einziehung von finanziellen Mitteln, die aus Straftaten stammen. Der 3.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.