Gerichtliche Genehmigung einer ärztlichen Zwangsmaßnahme bei einer einstweilig in einer Maßregelvollzugseinrichtung untergebrachten Person
- ArtUrteil
- BrancheGesundheit
- Datum13.11.2024
- AktenzeichenXII ZB 466/24
Ein Gericht hat entschieden, dass der Leiter einer psychiatrischen Einrichtung keine Erlaubnis beantragen kann, um eine Zwangsbehandlung für eine Person anzuwenden, die dort untergebracht ist. Dies betrifft Personen, die nach bestimmten rechtlichen Vorgaben in der Einrichtung sind.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
Ähnliche Einträge
- 1. Einem Innenregress der nach außen haftenden öffentlich-rechtlichen Körperschaft gegen den gemäß § 13a Abs. 1 HmbPsychKG mit der Aufgabe des Vollzug
- Feststellung des natürlichen Willens und Beurteilung der Erforderlichkeit bei ärztlichen Zwangsmaßnahmen im Betreuungsrecht
- BGH, Beschluss vom 2026-08-12 - XII ZB 210/26
- BGH, Beschluss vom 2026-08-11 - VIII ZR 92/26
- Adalimumab