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BGH, Urteil vom 2025-05-21 - VIa ZR 273/22

Der BGH hat entschieden, dass ein Kläger keinen Schadensersatz wegen einer vermeintlichen sittenwidrigen Schädigung durch die Beklagte erhalten kann. Es wurde jedoch festgestellt, dass es einen möglichen Anspruch auf Ersatz eines Differenzschadens geben könnte, da möglicherweise unzulässige Abschalteinrichtungen in Fahrzeugen verbaut sind.

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