BGH, Beschluss vom 2024-12-05 - III ZR 366/23
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum05.12.2024
- AktenzeichenIII ZR 366/23
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die Beschwerde einer Klägerin gegen einen vorherigen Beschluss zurückgewiesen wird. Ihr Anliegen wurde als unzulässig verworfen, da das Gericht keine Pflicht hat, auf jedes Argument einer Partei einzugehen.
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