Fristlose Kündigung eines Mietverhältnisses bei ausstehender Bankbürgschaft
- ArtUrteil
- BrancheImmobilien
- Datum14.05.2025
- AktenzeichenVIII ZR 256/23
In diesem Urteil geht es darum, ob ein Vermieter einen Mietvertrag fristlos kündigen kann, wenn ein Mieter die vereinbarte Bankbürgschaft für die Mietsicherheit nicht rechtzeitig leistet. Das Gericht entschied, dass eine Bankbürgschaft nicht als Grund für eine fristlose Kündigung genommen werden kann.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.