Gehörsverstoß: Widerruf des Verzichts auf Zeugenvernehmung; Absehen von Zeugenvernehmung wegen voraussichtlicher Unergiebigkeit
- ArtUrteil
- BrancheImmobilien
- Datum08.05.2025
- AktenzeichenV ZR 152/24
In diesem Fall geht es um einen Streit zwischen einem Käufer und einem Verkäufer eines Grundstücks. Der Käufer hat eine Abwasserleitung beschädigt, die nicht im Kaufvertrag erwähnt wurde.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.