Zulässigkeit der Beurkundung von Willenserklärungen der Ehefrau des Notars; Ablehnung der Aufnahme einer Gesellschafterliste bei Kenntnis der Unrichtigkeit
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum18.03.2025
- AktenzeichenII ZB 11/24
In diesem Urteil geht es darum, dass ein Notar nicht rechtlich gültig beurkunden kann, wenn seine Ehefrau als Geschäftsführerin für eine Firma an der Beurkundung beteiligt ist. Zudem wurde eine Gesellschafterliste abgelehnt, weil das Registergericht sicher war, dass die Angaben falsch waren.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.