BGH, Beschluss vom 2024-12-12 - III ZR 48/23
- ArtUrteil
- BrancheImmobilien
- Datum12.12.2024
- AktenzeichenIII ZR 48/23
In diesem Urteil hat der Bundesgerichtshof eine Anhörungsrüge, also eine Beschwerde der Klägerin, zurückgewiesen. Die Klägerin war unzufrieden mit der Entscheidung des Gerichts und wollte, dass ihre Argumente nochmal gehört werden.
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