Ersterrichtungsanspruch eines Wohnungseigentümers bei sogenanntem steckengebliebenen Bau
- ArtUrteil
- BrancheImmobilien
- Datum20.12.2024
- AktenzeichenV ZR 243/23
Das Urteil befasst sich mit dem Recht von Wohnungseigentümern, die Errichtung von Gemeinschaftseigentum zu verlangen, auch wenn das Gebäude noch nicht fertig ist. Wenn ein Käufer eine Wohnung kauft, wird er normalerweise erst dann zum Wohnungseigentümer, wenn das Grundbuch aktualisiert ist, was oft erst nach Fertigstellung des Bauprojekts geschieht.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.