BGH, Urteil vom 2025-05-14 - VIa ZR 64/22
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum14.05.2025
- AktenzeichenVIa ZR 64/22
In diesem Urteil hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass der Kläger keinen Schadensersatz von der Beklagten erhält, weil das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) die Motorfunktionen des Fahrzeugs nicht als unzulässige Abschalteinrichtungen angesehen hat. Es gibt jedoch Überlegungen, dass ein Anspruch auf Ersatz eines Differenzschadens bestehen könnte, wenn das Fahrzeug mit einer unzulässigen Einrichtung ausgestattet ist.
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