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BGH, Urteil vom 2025-05-20 - VIa ZR 714/22

In diesem Urteil hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass das Berufungsgericht einen Schadensersatzanspruch des Klägers zurückgewiesen hat, weil keine sittenwidrige Schädigung durch den Fahrzeughersteller feststellbar war. Allerdings wurde entschieden, dass der Kläger möglicherweise trotzdem für den finanziellen Schaden, den er durch den Kauf eines Fahrzeugs mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung erlitten hat, einen Anspruch auf Schadensersatz hat.

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