BGH, Urteil vom 2025-05-14 - VIa ZR 514/22
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum14.05.2025
- AktenzeichenVIa ZR 514/22
In diesem Urteil hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass ein Kläger keinen Schadensersatz für ein Fahrzeug mit einem bestimmten Motortyp bekommen kann, da keine Beweise für unzulässige Abschalteinrichtungen vorliegen. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat den Motor untersucht und als zulässig eingestuft.
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