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BGH, Urteil vom 2025-05-14 - VIa ZR 514/22

In diesem Urteil hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass ein Kläger keinen Schadensersatz für ein Fahrzeug mit einem bestimmten Motortyp bekommen kann, da keine Beweise für unzulässige Abschalteinrichtungen vorliegen. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat den Motor untersucht und als zulässig eingestuft.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

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