Compliance & Regulatory Monitor

Erfolgshonorar für Studienplatzvermittlung bei Nichtannahme des Studienplatzes

In diesem Urteil geht es um die Frage, ob ein Vermittler, der Studienplätze an ausländischen Universitäten vermittelt, ein Erfolgshonorar verlangen kann, wenn der Bewerber keinen Studienplatz akzeptiert. Das Gericht entschied, dass der Vermittler in diesem Fall kein Recht auf die Zahlung hat.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

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