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BGH, Urteil vom 2025-06-03 - II ZR 156/23

In diesem Urteil des Bundesgerichtshofs wurde entschieden, dass ein Kläger keinen Anspruch auf die Auszahlung eines Auseinandersetzungsguthabens hat, nachdem er seine Beteiligung an einem Unternehmen gekündigt hat. Die Kündigung wurde zu spät erklärt, sodass der Kläger keine rechtlichen Ansprüche geltend machen kann.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

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