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BGH, Beschluss vom 2025-05-22 - III ZR 99/24

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass die Beschwerde eines Klägers zurückgewiesen wird, weil das zugrunde liegende Gerichtsurteil keine grundsätzliche Bedeutung hat. Der Kläger hatte sich gewehrt, da ein Gutachten fehlerhaft zitiert wurde, doch das hatte keinen Einfluss auf die Entscheidung.

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