BGH, Beschluss vom 2025-04-25 - IV ZB 36/24
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum25.04.2025
- AktenzeichenIV ZB 36/24
In diesem Beschluss hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Erinnerung eines Schuldners gegen die Kosten für ein Verfahren zurückgewiesen. Der Schuldner hatte behauptet, die Gerichtskosten seien nicht korrekt, doch der BGH stellte fest, dass er nicht genügend Gründe vorgebracht hatte.
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